Elementarschadenverischerung – Sachversicherung
Die Versicherung des Risikos für Elementarschäden unterliegt in der Schweiz einer gesetzlichen Spezialregelung auf Basis einer landesweiten Solidarität. Grund dafür ist die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung. Die Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zur Elementarversicherung von der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Überarbeitung vom 31.01.2017) wurde im Jahr 2018 von den wichtigsten Versicherungsanbietern durchgesetzt. Die Änderungen führen dazu, dass bestimmte Objekte einen besonderen Versicherungsbedarf erhalten und nicht mehr automatisch in der gesetzlich geregelten Elementarschadenversicherung mitversichert sind. Dies wiederum kann zu grossen Versicherungslücken führen. Wir empfehlen allen Unternehmen Ihre Sachversicherungen zu prüfen. Falls Sie einen kompetenten Ansprechpartner suchen, der sich bereits umfassend mit der gesetzlichen Änderung befasst hat, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die AXA steigt aus dem Markt mit BVG-Vollversicherungen aus
Der Pensionskassenanbieter AXA hat sich aus gesellschaftlichen und markttechnischen Gründen dafür entschieden, nur noch teilautonome Lösungen in der Beruflichen Vorsorge anzubieten. Diese Änderung wurde für sämtliche Kunden per 01.01.2019 durchgesetzt. Der Versicherer versucht dadurch nachhaltigere Rahmenbedingungen zu schaffen und die Angebote fairer, flexibler und attraktiver zu gestalten. Sind Sie von dieser Änderung betroffen oder möchten Sie eine unabhängige Beratung zum Unterschied von der Vollversicherung zur teilautonomen oder auch vollautonomen BVG-Lösungen erhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Das Risiko ist aber je nach Unternehmenstätigkeit sehr unterschiedlich – Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesem Thema auseinander zusetzten und stehen Ihnen auch hier für eine unabhängige Beratung gerne zur Verfügung.
Neue Versicherungslösungen gewinnen immer mehr an Bedeutung
Die wirtschaftlichen, politischen und ökologischen Veränderungen sowie die vielen Innovationen in technischen und kommunikativen Bereichen führen zu neuen Versicherungsbedürfnissen:
Cyberversicherung
Die Cyberversicherung deckt den Diebstahl, Verlust oder Missbrauch von eigenen Daten sowie auch die Daten von Dritten (Kunden, Patienten, Lieferanten, etc.) ab. Immer mehr Daten werden online verwaltet und gespeichert und die Datenschutzvorschriften in der Schweiz, in Europa sowie auch weltweit werden immer verstärkt auf den Dateninhaber ausgerichtet, was dazu führt, das die Haftung eines Unternehmen immer mehr verschärft wird. Für ein heutiges Unternehmen kann ein Verstoss gegen eine solche Datenschutzrichtline existenzbedrohend sein.
Das Risiko ist aber je nach Unternehmenstätigkeit sehr unterschiedlich – Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesem Thema auseinander zusetzten und stehen Ihnen auch hier für eine unabhängige Beratung gerne zur Verfügung.
D & O – Director’s and Officers Liabilty -> Die Versicherung für Organe